Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anschreiben/ Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Die letzten Schulzeugnisse
  • eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepass zur Prüfung der Staatsangehörigkeit
  • ggf. Praktikumsnachweise
  • ggf. weitere Nachweise / Unterlagen

Teile uns mit, wie du auf uns aufmerksam geworden bist, wer du bist und wieso du diese/s Ausbildung/Studium machen möchtest.

Nach Eingang deiner Online-Bewerbung werden zunächst die erforderlichen formalen Voraussetzungen geprüft.

Hat deine Bewerbung uns überzeugt und sollten alle Voraussetzungen bisher vorliegen, erhältst du eine Einladung zu einem Eignungstest (Online Assessment), der von zu Hause aus online stattfinden wird. Der Test behandelt Themen zum Allgemeinwissen, Logik, Sprache, visuelles Denken und Konzentrationsvermögen. Je nach Beruf ist der Einstellungstest auf das jeweilige Anforderungsprofil abgestimmt.

Unser Tipp:

Mache den Test wenn du möglichst ausgeschlafen bist, gut gefrühstückt hast und Ruhe hast. Versuche, dich nicht stressen zu lassen.

Falls du dich für die Ausbildung zum:zur Justizhauptwachtmeister:in beworben hast, ist nach dem Onlinetest der Sporttest zu absolvieren. Dieser besteht aus verschiedenen Hindernissen und Aufgaben.

Du kannst dir hier ein Video zum Sporttest auf YouTube anschauen. Hier findest du weitere Infos zum Sporttest.

Hast du die bisherigen Schritte bestanden, wirst du zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Das Auswahlgespräch beinhaltet eine Vorstellung, fachliche und situative Fragen und hilft uns herauszufinden, ob du für den Beruf motiviert und geeignet erscheinst.

Unser Tipp:

Komme pünktlich zum Termin und bringe evtl. notwendige Unterlagen mit. Du musst nicht nervös sein, unsere Mitglieder des Komissionskomitees sind alle sehr lieb. Und ganz wichtig: Sei du selbst und verstell dich nicht. 🙂

Für die Einstellung und die Ernennung in das Beamtenverhältnis müssen weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bundeszentralregister:
Die erforderliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister darf keine Eintragungen enthalten, die der Einstellung entgegenstehen.

Selbstauskunft aus dem Vollstreckungsportal:
Die erforderliche Selbstauskunft aus dem Vollstreckungsportal darf keine Eintragungen enthalten, die der Einstellung entgegenstehen.

Personalakte:
Für den Fall, dass du bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt bist oder warst, folgt die Anforderung der Personalakte.

Amtsärztliche Untersuchung:
Da du bereits zum Ausbildungsbeginn verbeamtet sein wirst, muss im Vorfeld deine gesundheitliche Eignung festgestellt werden. Daher erhältst du die Aufforderung für eine Untersuchung beim Amtsarzt.

Sollte einer Einstellung nichts mehr im Wege stehen, erhältst du ein verbindliches Einberufungsschreiben für die Ausbildung in der Berliner Justiz.

Herzlichen Glückwunsch! 🙂

 

Weitere Informationen findet ihr hier.