Ausbildung zum:zur Justizhauptwachtmeister:in im öffentlichen Dienst Berlin
Bei der Ausbildung zum:zur Justizhauptwachtmeister:in …
… sorgst du für Sicherheit und Ordnung. Deshalb kümmern wir uns auch um deine Sicherheit und nehmen dich schon vom ersten Tag an direkt ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) auf. Deine Ausbildung, die wir auch Vorbereitungsdienst nennen, beginnt jedes Jahr im April.
Während deiner Ausbildung, die mindestens sechs Monate dauert, erledigst du viele interessante theoretische, aber auch spannende praktische Aufgaben. Hierfür bekommst du Ausbildungsbezüge von über 1.304 Euro netto auf dein Konto.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst übernehmen wir dich für drei Jahre als Beamt:in auf Probe, und danach hast du – wenn alles nach Plan läuft – auf Lebenszeit einen sicheren Job! Spannung und Abwechslung sind garantiert.
Als Justizhauptwachtmeister:in …
… trägst du Uniform, machst Eingangskontrollen, führst die Angeklagten in den Gerichtssaal, bist dafür verantwortlich, dass alle Anwesenden und Prozessbeteiligten sicher und geschützt sind, und nimmst vielfältige Aufgaben, zum Beispiel auf der Poststelle, wahr. Die praktische Arbeit garantiert dir, dass niemals Langeweile aufkommt.
Gerichte regeln Konflikte – in geschäftlichen Dingen, bei Straftaten oder in Familienstreitigkeiten. Entsprechend hoch ist das Konfliktpotenzial. Im Justizwachtmeisterdienst bist du umfassend für die Sicherheit der Beschäftigten, der Prozessbeteiligten und aller anderen Menschen im Gericht verantwortlich. Du nimmst vorrangig Sicherheitsaufgaben wahr und bildest eine wichtige Kontaktstelle zwischen dem rechtsuchenden Publikum und der Justiz.
Ausbildung zum:zur Justizhauptwachtmeister:in – Short-Facts:
Modell:
Duale Ausbildung (Theorie- & Praxisphasen)
Ausbildungsdauer:
mind. 6 Monate
Vergütung während der Ausbildung:
1.317,66 € brutto (AW A5) zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge (z.B. Kinderzuschlag)
Vergütung nach der Ausbildung:
2.337,78 € brutto (A5) zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge (z.B. Kinderzuschlag)
➔ Die Besoldung erhöht sich regelmäßig nach der Ableistung bestimmter Dienstzeiten
(sog. Erfahrungsstufen)
Deine Aufgaben als Justizhauptwachtmeister:in:
➔ Kontrollen von Personen und Gepäck am Einlass
➔ Überwachung der Sicherheit des jeweiligen Gebäudes (Videoüberwachung, Reaktion auf ausgelöste Alarme, etc.)
➔ Vorführung von Gefangenen zu Gerichtsterminen
➔ Gewährleistung der Sicherheit in den Sitzungssälen
➔ Versand und Empfang der Gerichtspost in der Post- und Verteilerstelle
Weitere Informationen
Außerdem kannst du eine Lehrtätigkeit oder Teamleitung übernehmen oder dich für Aufgaben auf den Geschäftsstellen qualifizieren.
• die deutsche Staatsangehörigkeit
oder
• die eines EU-Mitgliedslandes
oder
• die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
Schulabschluss:
• mindestens die Berufsbildungsreife (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 Schulgesetz Berlin, ehemals Hauptschulabschluss)
oder
• einen gleichwertigen Schulabschluss
Zu dem jeweiligen Einstellungszeitpunkt musst du mindestens 21 Jahre alt sein.
Ein Höchstalter für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist aktuell nicht gegeben. Allerdings gilt ein solches für den Fall einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Hierzu wird auf das gesonderte Merkblatt
verwiesen.
Gesundheitliche Eignung:
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du darfst über keine erhebliche Sehschwäche und/oder vollständigen Farbblindheit verfügen.
Die Sehgläser dürfen nicht mehr als sphärisch + 2,0 Dioptrien oder – 3,0 Dioptrien zylindrisch +/- 3,0 Dioptrien betragen. Der Rohvisus (Sehschärfe ohne Korrektur) darf auf einem Auge den Wert 0,3 nicht unterschreiten (0,3 entspricht einer Sehschärfe von 0,7) und muss auf dem anderen Auge deutlich besser sein. Farbsinnstörungen in Form einer Farbschwäche und/oder Rot-Grün-Blindheit dürfen nicht zu einer erheblichen Einschränkung führen. Ein augenärztlicher Befundbericht wird zum Sporttest erfordert, bitte vereinbare ggf. vorab bereits einen Termin in einer augenärztlichen Praxis.
Sporttest:
Du musst den justizinternen Sporttest
bestehen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt eine Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit in Form eines Sporttests. Der Test besteht u.a. aus einem Laufparcours mit Kraft-, Schnelligkeits-, Koordinations- und Beweglichkeitsübungen und dem Überwinden von Hindernissen sowie einem Pendellauf. Vor Absolvierung des Sporttests ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einer körperlichen Leistung (Sporttest) vorzulegen. Eine nicht rechtzeitige Vorlage (spätestens am Tage des Sporttestes) führt zum Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren.
Schichtdienst:
Du musst die Bereitschaft zu wechselnden Dienstzeiten haben.
Sonstige Anforderungen:
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.
Du darfst keine Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen mit rechts- oder linksradikalen bzw. extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder frauenfeindlichen, Gewalt verherrlichenden oder menschenverachtenden Darstellungen sowie in Dienstkleidung sichtbare Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die dem Ansehen der Justiz schaden könnten, aufweisen. Über den Einzelfall wird im Auswahlverfahren entschieden. Gleiches gilt für Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die geeignet wären, eine Eigen- oder Fremdgefährdung hervorzurufen.
Hinweis: Zur Körpermodifikation zählen Tätowierungen, Piercings, Implantate sowie Brandings, Schmucknarben und andere Skarifizierungen.
Das sagt dein zukünftiger Kollege:
Berufs-Check
Checke hier, ob du im Team der Gerechten als angehende:r Justizhauptwachtmeister:in durchstarten kannst:
- Du bist körperlich und gesundheitlich fit
- Du kannst Verantwortung übernehmen
- Du gehst respektvoll mit Menschen um, auch wenn sie dir gegenüber nicht höflich sind
- Du hast Selbstbewusstsein
- Du kannst auch in brenzligen Situationen einen kühlen Kopf bewahren
- Du trägst keine Tätowierungen oder Körperschmuck mit rechts- oder linksradikalen oder gewaltverherrlichenden Darstellungen
- Du hast keine besonders beeinträchtigende Sehschwäche
- Du bist am Tag der Einstellung mindestens 21 Jahre alt
- Du hast mindestens die Berufsbildungsreife oder einen gleichwertigen Abschluss
Alles (oder fast alles) mit ja beantwortet? Dann ran an deine Bewerbung – am besten gleich!
Ausbildungsstart ist jährlich am 01.04.
Noch mehr Infos (insbesondere welche Unterlagen du für eine Bewerbung genau brauchst) findest du hier:
Sporttest