Leitbild
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt hat sich das Kammergericht dazu entschieden, sich als Arbeitgeber aktiv für die Förderung von Vielfalt einzusetzen. Ziel der Unterzeichnung ist es vor allem, ein vorurteilsfreies und offenes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeitenden und Auszubildenden zu gestalten und für Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Berliner Justiz einzutreten. Für das Kammergericht ist dabei ein Schwerpunkt die vielfaltsgerechte Personalgewinnung.
Dazu gehört neben der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt auch das Vorhaben „Mehr Vielfalt in der Berliner Justiz“. Das Vorhaben soll dabei helfen, die vielfältige Berliner Stadtgesellschaft auch in der Berliner Justiz abzubilden. Denn die Justiz soll allen Berliner:innen offenstehen. Der Rechtsstaat ist für alle Menschen da.
Mitarbeitende der Berliner Justiz sollten aus diesem Grund auch unsere vielfältige Gesellschaft repräsentieren.
Die Berliner Justiz verfolgt mit „Mehr Vielfalt in der Berliner Justiz“ den Ansatz, dezentral Personal in allen Berliner Bezirken zu gewinnen. Dazu gibt es Info-Veranstaltungen über die Ausbildung bei der Berliner Justiz in den Gerichten, in vielen Schulen und auch einigen zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Damit geht die Berliner Justiz wichtige Schritte in Richtung eines vielfältigen und offenen Arbeitsumfeldes!
Willkommen sind Bewerbungen von Personen of Color, Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sowie Menschen, die von Ableismus betroffen sind und Menschen aller Altersgruppen. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Kompetenz) bevorzugt berücksichtigt.
Dazu gehört neben der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt auch das Vorhaben „Mehr Vielfalt in der Berliner Justiz“. Das Vorhaben soll dabei helfen, die vielfältige Berliner Stadtgesellschaft auch in der Berliner Justiz abzubilden. Denn die Justiz soll allen Berliner:innen offenstehen. Der Rechtsstaat ist für alle Menschen da.
Mitarbeitende der Berliner Justiz sollten aus diesem Grund auch unsere vielfältige Gesellschaft repräsentieren.
Die Berliner Justiz verfolgt mit „Mehr Vielfalt in der Berliner Justiz“ den Ansatz, dezentral Personal in allen Berliner Bezirken zu gewinnen. Dazu gibt es Info-Veranstaltungen über die Ausbildung bei der Berliner Justiz in den Gerichten, in vielen Schulen und auch einigen zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Damit geht die Berliner Justiz wichtige Schritte in Richtung eines vielfältigen und offenen Arbeitsumfeldes!
Willkommen sind Bewerbungen von Personen of Color, Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sowie Menschen, die von Ableismus betroffen sind und Menschen aller Altersgruppen. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Kompetenz) bevorzugt berücksichtigt.
Das Amtsgericht Lichtenberg hat seit 2019 eine Photovoltaikanlage.
Der jährliche Stromertrag der Anlage beträgt im Durchschnitt 86.000 kWh, der direkt für die Versorgung des Gerichts verwendet wird.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 4-Personenhaushalts beträgt 4.000 kWh im Jahr.
Der jährliche Stromertrag der Anlage beträgt im Durchschnitt 86.000 kWh, der direkt für die Versorgung des Gerichts verwendet wird.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 4-Personenhaushalts beträgt 4.000 kWh im Jahr.