FAQ – Was du vielleicht noch wissen willst:
Du hast noch ein paar Fragezeichen im Kopf, bevor du dich an deine Bewerbung machst? Wir können nichts versprechen, aber es könnte sein, dass du hier die passenden Antworten darauf findest.
Für unsere Ausbildungsberufe kannst du Dich lediglich online zu den öffentlich bekannt gegebenen Zeiten bewerben. Initiativbewerbungen bzw. schriftlich eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Also, schau einfach regelmäßig hier auf der Seite vorbei, um die Bewerbungsfristen nicht zu verpassen!
Für unser Duales Studium zum:zur Rechtspfleger:in darf dein Mindestnotendurchschnitt im Abitur oder deiner Fachhochschulreife nicht schlechter als 3,2 sein. Bei den Justizfachwirt:innen und Justizhauptwachtmeister:innen ist keine Mindestnote vorgesehen. Eine Vorgabe für eine bestimmte Mindestnote in einem Fach gibt es für keinen der drei Berufe. Da Deutsch die Amtssprache bei Gericht ist, solltest Du jedoch über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Klar kannst du dich um mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Interessierst Du dich zum Beispiel für zwei unserer Berufe und bist dir noch nicht ganz sicher? Dann bewirb dich doch einfach für beide und erhöhe deine Chancen, im Team der Gerechten aufgenommen zu werden. Die Verfahren werden jeweils getrennt voneinander geführt, weshalb für jeden ausgeschriebenen Ausbildungsberuf eine eigene Bewerbung inklusive aller Angaben und Anlagen erforderlich ist.
Auf jeden Fall! Wenn du weiterhin zu unserem Team gehören möchtest, dann bewirb dich bei der nächsten Ausschreibung einfach erneut. Da wir jedes Auswahlverfahren separat betrachten, hast du keinerlei Nachteile, wenn es beim ersten Versuch nicht geklappt hat.
Selbstverständlich kannst Du dich trotz Schwerbehinderung für unsere Berufe bewerben. Inklusion und Vielfalt sind uns wichtig im Team der Gerechten und deshalb versuchen wir unsere Ausbildung so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Wir prüfen dann ggf. im Einzelfall, ob eine Ausübung des Berufes trotz deiner Schwerbehinderung möglich ist und unter welchen Bedingungen. Sofern deiner Einstellung grundsätzlich nichts im Wege steht, wirst Du bei gleicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.
Du willst einen Einblick in unseren Berufsalltag und schon einmal ein wenig Justizluft schnuppern? Wunderbar, dann solltest Du unsere Praktikumsmöglichkeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nutzen! Die Praktikumsplätze werden zentral durch die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung vergeben.
Wenn du Interesse an einem Praktikumsplatz hast, dann bewerbe dich gleich hier.