Justiz ist lateinisch (iustitia) und bedeutet Gerechtigkeit. Und genau dafür ist die Berliner Justiz da!
Zu der Justiz gehören demnach staatliche Einrichtungen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben. Wenn du im Schulunterricht aufgepasst hast, dann weißt du, dass die Justiz zur Judikative, also der rechtssprechenden Gewalt gehört. Dazu gehören Gerichte, die Staatsanwaltschaft, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Justiz und die Justizverwaltung.
Die Justiz ist gegliedert in die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte) und die besondere Gerichtsbarkeit (Fachgerichte). Innerhalb der Gerichtsbarkeiten wird nochmal zwischen Instanzen unterschieden. Die I. Instanz ist das zuständige Gericht, bei dem ein Neuverfahren erstmalig anhängig wird. Sind die Beteiligten mit der Endentscheidung nicht einverstanden, können sie ein sog. Rechtsmittel einlegen. Über dieses entscheidet die II. Instanz. Kann gegen die Entscheidung der II. Instanz erneut Rechtsmittel eingelegt werden, gelangt das Verfahren zur III. Instanz.
In Berlin gibt es 11 Amtsgerichte, welche in der Regel jeweils für ihren Gerichtsbezirk zuständig sind. Beträgt der Streitwert unter 5.000,00 € oder ist eine Freiheitsstrafe nicht über 4 Jahre zu erwarten, ist das Amtsgericht in der I. Instanz tätig. Aufgepasst: Das Amtsgericht ist bei einigen Verfahren, beispielsweise Mietstreitigkeiten, Insolvenzverfahren oder bei Familiensachen, immer in I. Instanz zuständig und das unabhängig vom Verfahrenswert.
Über den Amtsgerichten steht das Landgericht Berlin. Dieses kann auch in Strafsachen in I. Instanz tätig werden, sofern beispielsweise die Straferwartung über 4 Jahre beträgt oder besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Im Zivilprozess ist das Landgericht als I. Instanz tätig, wenn der Streitwert über 5.000,00 € beträgt.
In II. Instanz kann das Landgericht tätig werden, wenn gegen eine vom Amtsgericht in der I. Instanz ergangenen Entscheidung Rechtsmittel eingelegt wurde und über diese Entscheidung demzufolge erneut entschieden werden muss.
Über dem Landgericht steht das Oberlandesgericht, welches in Berlin Kammergericht genannt wird. Dieses ist das oberste Gericht für Straf- und Zivilangelegenheiten. Bei Staatsschutzsachen, wie Terrorismus oder Spionage, ist das Kammergericht in I. Instanz tätig. Es kann aber auch in der II. Instanz oder in der III. Instanz tätig werden, wenn es über Entscheidungen der Amts- oder Landgerichte in Folge der Einlegung von Rechtsmitteln beschließen muss.
Das Kammergericht koordiniert als Mittelbehörde der untergeordneten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit den Personal- und Mitteleinsatz für circa 4.500 Mitarbeitende des Landes Berlin und ist auch für die Ausbildung der Rechtsreferendar:inenn und Anwärter:innen zuständig. Das Kammergericht ist darüber hinaus Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Ausbildung zum:zur Justizfachwirt:in, zum:zur Justizhauptwachtmeister:in und für das Duale Studium zum:zur Rechtspfleger:in. Die verschiedenen Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst bieten alle ein vielfältiges Spektrum an Tätigkeiten und Aufgaben. Du profitierst schon bereits während deiner Ausbildung von einigen der vielen Benefits, die der öffentliche Dienst bietet.