Dein dreijähriges Duales Studium. Deine Aufgaben als Rechtspfleger:in. Das erwartet dich:
Als Student:in zum:zur Rechtspfleger:in …
… bist du beim Team der Gerechten übrigens schon von deinem ersten Tag an in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) beschäftigt und bekommst ein Gehalt von über 1.300 Euro brutto aufs Konto!
In deinem dreijährigen Vorbereitungsdienst studierst du an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR, Campus Lichtenberg). Während deines wissenschaftlichen Studiengangs mit Praxisstationen lernst du unter anderem, Rechtsfragen zu klären und sachgerechte Entscheidungen in der Praxis zu treffen. Anschließend folgt die Laufbahnprüfung, auf Wunsch mit Diplomarbeit. Das Prüfungsverfahren selbst dauert ca. drei Monate.
Klingt nach pauken ohne Ende? Ja, stimmt. Aber eben nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Denn in den Berliner Gerichten oder bei der Staatsanwaltschaft kannst du auch schon bei den „Großen mitspielen“ und deinen Sinn für Gerechtigkeit einbringen.
Als Rechtspfleger:in …
… sorgst du für Gerechtigkeit, triffst in Eigenverantwortung gerichtliche Entscheidungen, zum Beispiel bei Erbsachen oder Vormundschaften, oder überwachst die Arbeit von Betreuer:innen.
Als Rechtspfleger:in bist du in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig. Dein vielfältiger Aufgabenbereich umfasst dabei Gebiete, für die früher nahezu ausschließlich Richter:innen zuständig waren. In deinen Entscheidungen bist du unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.
Short-Facts:
Modell:
Duales Studium (Theorie- & Praxisphasen)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Vergütung während der Ausbildung:
ca. 1.300,00 € brutto (AW A9) zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge
Vergütung nach der Ausbildung:
ca. 2.800,00 € brutto (A9) zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Stellen- und Familienzuschläge
➔ Die Besoldung erhöht sich regelmäßig nach der Ableistung bestimmter Dienstzeiten
(sog. Erfahrungsstufen)
Weitere Informationen
Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden & von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
Zwangsversteigerung von Grundstücken
Berechnung der Verfahrenskosten
Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge
➔ Freiwillige Gerichtsbarkeit
Testamentseröffnungen
Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge
Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern etc.
Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister
➔ Strafvollstreckung
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen
Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln, wie Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt, von Sicherungsverwahrungen
Einziehung von Führerscheinen, Waffen, Drogen, etc.
➔ Justizverwaltung
Geschäftsleitung eines Gerichts (Personal führung und -beurteilung)
Personalsachbearbeitung (Personalplanung)
Justizoberinspektor:in (A10)
Justizamtsmann bzw. Justizamtsfrau (A11)
Justizamtsrat bzw. Justizamtsrätin (A12)
Justizoberamtsrat bzw. Justizoberamtsrätin (A13)
befördert werden.
Du kannst dich durch eine Zusatzausbildung auch in den Amtsanwaltsdienst eintreten.
Außerdem kannst du Dozent:in oder Teamleiter:in werden.
• die deutsche Staatsangehörigkeit oder
• die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
• die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Hinweis: Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend notwendig!
Du brauchst mindestens einer der folgenden Schulabschlüsse:
• die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR)
Bei einer Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen:
• der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§ 11 Abs. 1 BerlHG),
• fachlich ähnliche Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG)
• des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG).
Wenn du den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.
Das sagt dein zukünftiger Kollege:
Berufs-Check
Checke hier, ob du im Team der Gerechten als angehende:r Rechtspfleger:in durchstarten kannst:
- Du interessierst dich für Rechtsprechung und die Anwendung von Gesetzen
- Du kannst selbstständig Entscheidungen treffen
- Du bist organisiert, verantwortungsbewusst und belastbar
- Du hast das Abitur oder die Fachhochschulreife
- Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit
Alles (oder fast alles) mit ja beantwortet? Dann ran an deine Bewerbung – am besten gleich!
Start deines Dualen Studiums ist jährlich am 01.10.
Noch mehr Infos (insbesondere welche Unterlagen du für eine Bewerbung genau brauchst) findest du hier: