FAQ

Allgemeine Fragen

Wann kann ich mich bewerben?

Für das duale Studium können Sie sich ab Veröffentlichung der Stellenanzeige im Internet über das Karriereportal des Landes Berlin für das Folgejahr bewerben.

Kann ich meine Bewerbungsunterlagen auch per Post oder per E-Mail übersenden?

Nein, Bewerbungen werden ausschließlich online entgegengenommen.

Kann ich mich außerhalb der Bewerbungsfrist bewerben (Initiativbewerbung)?

Für unsere Ausbildungsberufe kannst du Dich lediglich online zu den öffentlich bekannt gegebenen Zeiten bewerben. Initiativbewerbungen bzw. schriftlich eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Also, schau einfach regelmäßig hier auf der Seite vorbei, um die Bewerbungsfristen nicht zu verpassen!

Gibt es einen NC? Brauche ich in bestimmten Fächern eine Mindestnote, um mich bewerben zu können?

Für unser Duales Studium zum:zur Rechtspfleger:in darf dein Mindestnotendurchschnitt im Abitur oder deiner Fachhochschulreife nicht schlechter als 3,2 sein. Bei den Justizfachwirt:innen und Justizhauptwachtmeister:innen ist keine Mindestnote vorgesehen. Eine Vorgabe für eine bestimmte Mindestnote in einem Fach gibt es für keinen der drei Berufe. Da Deutsch die Amtssprache bei Gericht ist, solltest Du jedoch über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

Ich habe einen Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeiten gestellt. Der Bearbeitungsprozess wird dauern. Kann ich mich trotzdem bewerben?

4 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin muss der Nachweis über das Vorliegen einer der geforderten Staatsbürgerschaften eingereicht werden. Das Bewerberverfahren kann unter Vorbehalt durchlaufen werden.

Sollte bis zum Stichtag kein Nachweis eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.

Ich habe gehört, dass es für die Ausbildung keine Altersgrenze gibt, für die spätere Verbeamtung aber schon?

Ja, das ist richtig. Seit dem 01. Januar 2021 gilt das Gesetz zur Neuregelung dienstrechtlicher Einstellungshöchstaltersgrenzen.

§ 8a LBG Berlin regelt seitdem unter welchen Höchstaltersgrenzen eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe möglich ist. Es gilt der Grundsatz: Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe kann erfolgen, wenn die für die Einstellung vorgesehene Person zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht das Lebensjahr vollendet hat, welches 20 Jahre vor der nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf (= Einstellung in den Vorbereitungsdienst) unterliegt keiner Höchstaltersgrenze.

Aber: Sollten Sie zum Zeitpunkt der Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist eine an die Ausbildung anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ggf. ausgeschlossen. Ein Hinausschieben der Altersgrenze ist für Betreuungszeiten vorgesehen.

Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Ausbildungsberufe bewerben?

Klar kannst du dich um mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Interessierst Du dich zum Beispiel für zwei unserer Berufe und bist dir noch nicht ganz sicher? Dann bewirb dich doch einfach für beide und erhöhe deine Chancen, im Team der Gerechten aufgenommen zu werden. Die Verfahren werden jeweils getrennt voneinander geführt, weshalb für jeden ausgeschriebenen Ausbildungsberuf eine eigene Bewerbung inklusive aller Angaben und Anlagen erforderlich ist.

Wann kann ich mit einer Antwort nach dem Interview rechnen?

Das Aus- und Fortbildungsreferat ist bemüht, euch so schnell wie möglich eine Rückmeldung über das Interview zu geben. Leider dauert das aber etwas länger, da die Auswahl der Kandidat:innen und die damit verbundenen formellen Angelegenheiten zunächst durch die Gremien müssen und unterschiedliche Personen dem zustimmen müssen. Aber keine Sorge: Niemand wird vergessen und es erhält jede:r eine Antwort über Zu- bzw. Absage.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Nach deiner eingereichten Bewerbung, wird diese von uns durchgeschaut und geprüft. Danach erhältst du eine Benachrichtigung, dass du den Online-Test absolvieren kannst. Sofern du diesen bestanden hast, wirst du zum Interview eingeladen. Nachdem alle Interviews mit den Bewerber:innen abgeschlossen worden sind, wird ein sog. Ranking erstellt. Hier werden die im Online-Test und im Interview erreichten Punkte berechnet und anhand der Punkte eine Liste erstellt. Die Liste weist somit auf, welche Bewerber:innen die Mindestpunktzahl für die Einstellung erreicht haben. Diese können dann zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen werden. Die Bewerber:innen für den Justizwachtmeisterdienst müssen noch einen Sporttest ablegen.

Hast du auch die amtsärztlichen Untersuchung bestanden, steht deinem Ausbildungsbeginn nichts mehr im Wege.

Was wird bei der amtsärztlichen Untersuchung geprüft?

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob dein Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis genügt. Zu Beginn wird ein Fragebogen ausgefüllt. Diesen sollte man vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da das Verschweigen oder die bewusste Angabe von falschen Informationen den Beamtenstatus kosten kann.
Danach erfolgt die körperliche Untersuchung, die in der Regel durch Messung von Körpergröße und Gewicht, Blut- und Urinprobe, Messung von Puls und Blutdruck und Überprüfung des Gleichgewichtssinnes und der allgemeinen Beweglichkeit erfolgt.
Wichtig: Ein negatives Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung muss nicht zwingend eine Absage bedeuten. Über die endgültige Absage entscheidet nämlich das Aus- und Fortbildungsreferat.

Ich bin schwerbehindert. Kann ich trotzdem eingestellt werden?

Selbstverständlich kannst Du dich trotz Schwerbehinderung für unsere Berufe bewerben. Inklusion und Vielfalt sind uns wichtig im Team der Gerechten und deshalb versuchen wir unsere Ausbildung so barrierearm wie möglich zu gestalten.

Wir prüfen dann ggf. im Einzelfall, ob eine Ausübung des Berufes trotz deiner Schwerbehinderung möglich ist und unter welchen Bedingungen. Sofern deiner Einstellung grundsätzlich nichts im Wege steht, wirst Du bei gleicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.

Kann ich mich auch nach einer Absage erneut bewerben?

Auf jeden Fall! Wenn du weiterhin zu unserem Team gehören möchtest, dann bewirb dich bei der nächsten Ausschreibung einfach erneut. Da wir jedes Auswahlverfahren separat betrachten, hast du keinerlei Nachteile, wenn es beim ersten Versuch nicht geklappt hat.

Ich habe noch Fragen zu den Ausbildungen, an wen kann ich mich wenden?

Für Fragen zu den Ausbildungen oder dem Bewerbungsverfahren kannst du eine Mail an refaf_bewerbungen@kg.berlin.de schicken.

Fragen zum Dualen Studium

Wie läuft das Studium ab?

Das Studium beginnt mit der Ernennung zum:zur Beamt:in auf Widerruf.

Das duale Studium dauert 3 Jahre und ist in theoretische und praktische Semester aufgeteilt. Der Theorieunterricht findet an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Lichtenberg statt. Die Praxiseinsätze hast du an den unterschiedlichen Gerichten und an der Staatsanwaltschaft.

Während des Theorieunterrichtes wirst du vor allem in den Fächern Zivilprozessrecht, Familienrecht, Erbrecht, Grundbuchrecht, Handelsrecht, Immobiliarvollstreckungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Kostenrecht, Strafrecht ausgebildet. Daneben lernst du die Grundzüge des Zivilrechts, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts und des internationalen Privatrechts kennen.

In den praktischen Semestern wirst du im Grundbuchamt, Zivilgericht, Familiengericht, Nachlassgericht, Zwangsvollstreckungsgericht, Zwangsversteigerungsgericht, im Betreuungsgericht, im Handelsregister oder Insolvenzgericht und in der Strafvollstreckung eingesetzt.

Nach insgesamt 6 Semestern schreibst du deine Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung legst du in 8 Klausuren aus verschiedenen Lehrgebieten ab.

Hast du die schriftliche Prüfung bestanden, wirst du zur mündlichen zugelassen. Hier wirst du mit maximal 4 weiteren Prüflingen gleichzeitig geprüft und zu verschiedenen Lehrgebieten abgefragt.

Nach der mündlichen Prüfung wirst du über das Ergebnis informiert.

Sofern du die Abschlussprüfung bestanden hast, erhältst du dein Zeugnis und wirst in der Regel zum:zur Beamt:in auf Probe ernannt.

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Nach dem bestandenen Studium und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, befindest du dich für 3 Jahre in der Probezeit, welche ggf. verlängert werden kann. Nach bestandener Probezeit wirst du zum:zur Beamt:in auf Lebenszeit ernannt.

Fragen zur Ausbildung zum:zur Justizfachwirt:in

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung beginnt mit der Ernennung zum:zur Beamt:in auf Widerruf.

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und ist in theoretische und praktische Abschnitte aufgeteilt. Der Theorieunterricht findet überwiegend im Amtsgericht Mitte statt. Die Praxiseinsätze hast du an den unterschiedlichen Gerichten und an der Staatsanwaltschaft.

Während des Theorieunterrichtes wirst du vor allem in den Fächern Zivilprozessrecht, Familienrecht, Erbrecht, Grundbuchrecht, Handelsrecht, Immobiliarvollstreckungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Kostenrecht, Strafrecht ausgebildet. Daneben lernst du die Grundzüge des Zivilrechts, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts und des internationalen Privatrechts kennen.

In den praktischen Abschnitten wirst du in den Verfahrensablauf an den Gerichten in den verschiedenen Fachgebieten eingeführt.

Nach den zwei Jahren schreibst du deine Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Sofern du die Abschlussprüfung bestanden hast, erhältst du dein Zeugnis und wirst in der Regel zum:zur Beamt:in auf Probe ernannt.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der bestandenen Ausbildung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, befindest du dich für 3 Jahre in der Probezeit, welche ggf. verlängert werden kann. Nach bestandener Probezeit wirst du zum:zur Beamt:in auf Lebenszeit ernannt.

Fragen zur Ausbildung zum:zur Justizhauptwachtmeister:in

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung beginnt mit der Ernennung zum:zur Beamt:in auf Widerruf.

Die Ausbildung dauert mindestens 6 Monate und besteht aus einem Fachlehrgang und einer praktischen Unterweisung an dem Ausbildungsgericht Amtsgericht Tiergarten.

Während des Theorieunterrichtes lernst du den staatlichen Aufbau, Grundzüge des Straf- und Zivilrechts und Grundzüge des Beamten- und Disziplinarrechts kennen. Außerdem erlernst du die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwanges, Grundzüge des Waffenrechts, IT-Grundlagen und Techniken zur Abwehr und Eigensicherung.

In den praktischen Abschnitten wirst du in die Aufgaben des Justizhauptwachtmeisterdienstes am Arbeitsplatz eingeführt und hast Sicherheitstraining für einsatzbezogene Selbstverteidigungs- und Abwehrtechniken.

Anhand deiner Leistungen wird dann über deine Befähigung für den Justizwachtmeisterdienst entschieden. Sofern du den Vorbereitungsdienst bestanden hast, wirst du in der Regel zum:zur Beamt:in auf Probe ernannt.

Welche körperlichen Anforderungen muss ich erfüllen?

Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.

Du darfst über keine erhebliche Sehschwäche und/oder vollständigen Farbblindheit verfügen.

  • Die Sehgläser dürfen nicht mehr als sphärisch + 2,0 Dioptrien oder – 3,0 Dioptrien zylindrisch +/- 3,0 Dioptrien betragen. Der Rohvisus (Sehschärfe ohne Korrektur) darf auf einem Auge den Wert 0,3 nicht unterschreiten (0,3 entspricht einer Sehschärfe von 0,7) und muss auf dem anderen Auge deutlich besser sein. Farbsinnstörungen in Form einer Farbschwäche und/oder Rot-Grün-Blindheit dürfen nicht zu einer erheblichen Einschränkung führen. Ein augenärztlicher Befundbericht wird zum Sporttest erfordert, bitte vereinbare ggf. vorab bereits einen Termin in einer augenärztlichen Praxis.

Du darfst keine Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen mit rechts- oder linksradikalen bzw. extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder frauenfeindlichen, Gewalt verherrlichenden oder menschenverachtenden Darstellungen sowie in Dienstkleidung sichtbare Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die dem Ansehen der Justiz schaden könnten, aufweisen. Über den Einzelfall wird im Auswahlverfahren entschieden.

Gleiches gilt für Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die geeignet wären, eine Eigen- oder Fremdgefährdung hervorzurufen.

Hinweis: Zur Körpermodifikation zählen Tätowierungen, Piercings, Implantate sowie Brandings, Schmucknarben und andere Skarifizierungen.

Es existiert keine Mindestgröße.

Wie sieht der Sporttest aus?

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt eine Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit in Form eines Sporttests. Der Test besteht u.a. aus einem Laufparcours mit Kraft-, Schnelligkeits-, Koordinations- und Beweglichkeitsübungen und dem Überwinden von Hindernissen sowie einem Pendellauf. Vor Absolvierung des Sporttests ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einer körperlichen Leistung (Sporttest) vorzulegen. Eine nicht rechtzeitige Vorlage (spätestens am Tage des Sporttestes) führt zum Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren.

Hier kannst du dir das Video vom Sporttest anschauen!

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der bestandenen Ausbildung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, befindest du dich für 3 Jahre in der Probezeit, welche ggf. verlängert werden kann. Nach bestandener Probezeit wirst du zum:zur Beamt:in auf Lebenszeit ernannt.